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Menschenwürde und Sexualität. Haben Menschen mit Behinderung ein Recht auf Sexualassistenz?: Ethisch-hermeneutische Aspekte und rechtliche Realisierba

Menschenwürde und Sexualität. Haben Menschen mit Behinderung ein Recht auf Sexualassistenz?: Ethisch-hermeneutische Aspekte und rechtliche Realisierba

Paperback

Philosophy

ISBN10: 3668368864
ISBN13: 9783668368866
Publisher: Grin Verlag
Published: Jan 5 2017
Pages: 34
Weight: 0.13
Height: 0.08 Width: 5.83 Depth: 8.27
Language: German
Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Philosophie - Praktische (Ethik, Ästhetik, Kultur, Natur, Recht, ...), Note: 1,0, Duale Hochschule Gera-Eisenach (ehem. Berufsakademie Thürigen in Gera), Veranstaltung: Philosophische Grundlagen der Sozialen Arbeit, Sprache: Deutsch, Abstract: Lange Zeit wurde in der Behindertenhilfe jedwede Form der Sexualität von Menschen mit Behinderung geleugnet, verdrängt und verboten. Erst als der Gedanke der Normalisierung in den 1980er und 1990er Jahren Einzug in die Behindertenhilfe hielt, kam es zu einer radikalen Neuorientierung in der herkömmlichen Behindertenhilfe, auch in Bezug auf das Thema Sexualität. Dieser Perspektivenwechsel war gekennzeichnet von folgender Erkenntnis: Menschen mit Behinderung unterscheiden sich in ihren Bedürfnissen keineswegs von Menschen ohne Behinderung. Sie differenzieren sich einzig und allein in den Möglichkeiten, ihre Bedürfnisse umzusetzen. Aus dieser Erkenntnis entwickelte sich der Leitgedanke des Normalisierungsprinzips - nämlich der Auftrag der Behindertenhilfe, das Leben von Menschen mit Behinderung in allen Bereichen, wozu neben Arbeit und Schule beispielsweise auch die Sexualität zählt, hin zur Normalität zu fördern. Die Sexualität von Menschen mit Behinderung wird somit nicht länger als Problem angesehen, sondern als Aufgabe. Diese Entwicklung erfuhr mit dem Inkrafttreten des Neunten Sozialgesetzbuches (SGB IX) - Rehabilitation und Teilhabe - am 1. Juli 2001 eine Steigerung und fand schlie lich eine rechtliche Grundlage: Programmatisches Hauptziel des SGB IX ist nicht die Angleichung der Lebensumstände von Menschen mit Behinderung an die derer ohne Behinderung, sondern die Förderung der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen. Es soll ihnen die Möglichkeit gegeben werden, ihr Leben so gestalten zu können, wie sie es sich vorstellen, und nicht wie andere es für richtig halten. Für den Lebensbereich der Sexualität bedeutet dies folgendes: Betroffene habe

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