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Ärztliches Handeln -- Verrechtlichung Eines Berufsstandes: Festschrift Für Walther Weißauer Zum 65. Geburtstag

Ärztliches Handeln -- Verrechtlichung Eines Berufsstandes: Festschrift Für Walther Weißauer Zum 65. Geburtstag

Paperback

Series: MedR Schriftenreihe Medizinrecht

Medical ReferenceGeneral Law

ISBN10: 3540172734
ISBN13: 9783540172734
Publisher: Springer
Published: Nov 1 1986
Pages: 188
Weight: 0.75
Height: 0.44 Width: 6.69 Depth: 9.61
Language: German
Die bisher vertretenen Standpunkte Fur die arztliche Aufklarungspflicht besteht ein ausschlieBlicher Zustandig- keitsbereich des Arztess. N ach ganz einhelliger Auffassung ist namlich die Aufklarung vor der Behandlung die klassische und geradezu typische Aufgabe des behandelnden Arztes bzw. des Operateurs, 6. Die Aufklarungspflicht obliegt demnach als arztliche Aufgabe ausschlieBlich dem Arzt, 7. So lauten die Stellungnahmen dreier Juristen auf die Frage der Redaktion der Deutschen Krankenpflegezeitschrift: Wer darf Informationen an den Patienten weiterge- ben und welche?g Diese Auskunfte entsprechen weithin den Vorgaben von Gesetzgebung, 9 Rechtsprechung und Literatur, soweit sie sich des Themas uberhaupt angenom- men haben. Das Arzneimittelgesetz verlangt als Wirksamkeitsvoraussetzung der Einwilli- gung des Patienten oder Probanden die Aufklarung durch einen Arzt ( 40 I Nr. 2; 41 Nr. 5 AMG). Die Strahlenschutzverordnung legt dieses Erfordernis noch genauer fest: Vor der Einwilligung ist der Proband durch den das For- schungsvorhaben leitenden Arzt oder einen von diesem beauftragten Arzt ... aufzuklaren ( 41 I Nr. 8 StrSchVO). Die Deklaration von Helsinki verlangt erheblich weniger weitgehend, daB jede Versuchsperson ausreichend, .. unter- richtet werden muB (1 Allgemeine Grundsatze, 1.9).

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