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Das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) und die selbständige Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen durch Wirtschaftsjuristen

Das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) und die selbständige Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen durch Wirtschaftsjuristen

Paperback

General Law

ISBN10: 373476615X
ISBN13: 9783734766152
Publisher: Bod - Books on Demand
Published: Feb 20 2015
Pages: 98
Weight: 0.56
Height: 0.20 Width: 8.27 Depth: 11.69
Language: German
Sind Ausführungen zum Rechtsdienstleistungsgesetz für Wirtschaftsjuristen tatsächlich nötig? Ist es nicht selbstverständlich, dass Wirtschaftsjuristen auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts Rechtsdienstleistungen auf selbständiger Basis erbringen dürfen? Diese Frage stellen sich viele Absolventen von juristischen Kombinationsstudiengängen wie zum Beispiel Wirtschaftsjuristen oder Verwaltungsjuristen. Die selbständige Erbringung au ergerichtlicher Rechtsdienstleistungen durch Wirtschaftsjuristen, oder ihnen Gleichgestellte, ist nur sehr eingeschränkt möglich. Die Wirtschaftsjuristen, die sich in die Selbständigkeit wagen, werden regelmä ig auf Unterlassung in Anspruch genommen und somit vom Markt verdrängt. Um dem entgegenzuwirken klagte sich der Bundesverband der Wirtschaftsjuristen (WJFH) bis zum Bundesverfassungsgericht durch. Die Verfassungsbeschwerde liegt nun zur Annahme. Fraglich ist nun, ob bei einer Annahmequote von 2 bis 3 Prozent auch tatsächlich über die Sache entschieden wird. Welcher Volljurist möchte schon über den Niedergang seines Monopols entscheiden müssen? Genau aus diesem Grund sind Ausführungen nicht nur nötig, sondern auch wichtig. Die folgenden Ausführungen sollen deshalb zur Diskussion anregen und alle, die es betrifft für den Rechtsdienstleistungsmarkt sensibilisieren. Die Ausführungen vermitteln einen guten Überblick über die Rechtslage. Von besonderem Interesse dürften die Ausführungen für Absolventen von Kombinationsstudiengängen sein, die mit dem Gedanken spielen, selbständig au ergerichtliche Rechtsdienstleistungen in Deutschland erbringen zu wollen.

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