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Livland in Achtzehnten Jahrhundert

Livland in Achtzehnten Jahrhundert

Paperback

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ISBN10: 1235181677
ISBN13: 9781235181672
Publisher: General Books
Pages: 206
Weight: 0.83
Height: 0.44 Width: 7.44 Depth: 9.69
Language: English
Das historische Buch konnen zahlreiche Rechtschreibfehler, fehlende Texte, Bilder, oder einen Index. Kaufer konnen eine kostenlose gescannte Kopie des Originals (ohne Tippfehler) durch den Verlag. 1876. Nicht dargestellt. Auszug: ... Kapitel V. KurgertKum unck 8tacktemesen, . Verfang Obgleich die beiden ersten Jahrzehnte nach der Unter DEGREESR, DEGREESa DEGREES werfung Rigas unter das russische Scepter, dem rechtlichen und materiellen Besitzstande dieser bereits damals zum Vorort und zur festen Burg des livlandischen Burgerthums gewordenen Stadt mehrere erhebliche Einbussen zugefugt hatten, -- (von 1712 bis 1739 war der Rath unter die Oberaufsicht des Prasidenten und Ober-Inspektors Jssajew gestellt, 1721 um den Besitz des Gutes Neuermuhlen gebracht, 1725 das Burggrafengericht aufgehoben und in weiterer Folge das Guterbesitzrecht Riga'scher Burger in Frage gestellt worden), -- erfreute die Riga'sche Stadtverfassung sich wahrend der ersten siebzig Jahre des 18. Jahrhunderts eines unveranderten, nirgend beeintrachtigten Fortbestandes. Die ein Mal gewonnenen Grundlagen des offentlichen Lebens behielten, wie fruher unter den schwedischen, so jetzt unter den russischen Herrschern, ihre unveranderte Geltung, an keinem Stuck trat eine Veranderung ein, welche die Grenzen des alten, auf -das Zusammenwirken der drei Stande gegrundeten Gebaudes der r-8 publies, RiAeusis erheblich verruckt hatten. Wie bereits erwahnt, bedeutete der sogenannte Prasident und Oberinspektor, dem Peter der Grosse die Stellung eines Stadtprafekten uber Riga zugedacht haben mochte und unter welchem die Kaufmannschaft gerade so stehen sollte, wie der livlandische Adel unter dem Gouverneur (vergl. Bunge's chronologisches Repertorium B. I, S. 25. Oct. 14), in Wahrheit nicht vielmehr, als einen staatlich bestellten, mit gewissen Ehrenrechten .