• Open Daily: 10am - 10pm
    Alley-side Pickup: 10am - 7pm

    3038 Hennepin Ave Minneapolis, MN
    612-822-4611

Open Daily: 10am - 10pm | Alley-side Pickup: 10am - 7pm
3038 Hennepin Ave Minneapolis, MN
612-822-4611
Die Mindestmengenregelungen gemäß § 136b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB V. Hintergrund, bisherige Ausgestaltung und Erneuerungen

Die Mindestmengenregelungen gemäß § 136b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB V. Hintergrund, bisherige Ausgestaltung und Erneuerungen

Paperback

Medical Reference

ISBN10: 3346359360
ISBN13: 9783346359360
Publisher: Grin Verlag
Published: Apr 21 2021
Pages: 20
Weight: 0.09
Height: 0.05 Width: 5.83 Depth: 8.27
Language: German
Studienarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Gesundheit - Gesundheitswesen, Note: 1,7, Berlin School of Public Health (Public Health), Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit gibt einen kurzen Überblick über den Hintergrund der Mindestmengenvorgaben, die gesetzlichen Regelungen, deren bisherige Ausgestaltung, die Vor- und Nachteile und über die aktuellen Erneuerungen. Im deutschen Krankenversicherungssystem bestehen fachliche und persönliche Leistungsbegrenzungen, die bei der ärztlichen Berufsausübung zu beachten sind. Zwar orientiert sich ärztliches Handeln an anerkannten, wissenschaftlich begründeten Vorgaben der einzelnen Fachgebiete, jedoch legitimiert dies keinen Anspruch darauf, dass sämtliche Leistungen, die in den Weiterbildungsordnungen aufgelistet sind, erbracht und abgerechnet werden dürfen. Dazu zählen qualitäts- und qualifikationsgebundene Leistungen, die nur dann geleistet und bei der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden dürfen, wenn die vom Gemeinsamen Bundesausschuss festgelegten Mindestmengen innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums erfüllt werden. Diese Mindestmengen sollen zu einer verbesserten Qualität der Leistung beitragen. Bei denjenigen, die die ausreichenden Fallzahlen nicht erreichen, kann dies zu gro en, wirtschaftlichen Einbu en führen. Auf der anderen Seite ist das Risiko einer tödlichen Komplikation nach einem Eingriff, der mit einer Mindestmenge deklariert ist, nachweislich erhöht in Krankenhäusern, die die vorgegebene Mindestmenge nicht erfüllen. Demnach treten vermeidbare Todesfälle durch die Nichtbeachtung der Mindestmengenvorgaben auf.

Also in

Medical Reference